Der Gemeinderat hat am 06.12.2012 beschlossen, für das Gebiet
"Oberbrunn"
einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Der vom Gemeinderat erneut gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 15.07.2019, sowie die Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 15.07.2019 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 07.10.2019 bis 07.11.2019 im Rathaus in Obing, Kienberger Str. 5, 83119 Obing, Zimmer Nr. O.05 erneut öffentlich aus.
Die Gemeinde Pittenhart hat mit Beschluss vom 23.05.2019 die Außenbereichssatzung für den Ortsteil "Allerding" als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 35 Abs. 6 Satz 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Jedermann kann die Satzung im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Obing, Kienberger Straße 5, Zimmer Nr. E.12, 83119 Obing während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Bekanntmachung über die erneute Auslegung des Änderungsbebauungsplanes „Pittenhart-Dorf“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 4, 108/1 Teil und 364 Teil der Gemarkung Pittenhart (Veranlasser: Raiffeisenbank Chiemgau-Nord Obing e.G.) nach § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat hat am 07.04.2016 die Änderung des Bebauungsplanes „Pittenhart-Dorf“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 4, 108/1 Teil und 364 Teil der Gemarkung Pittenhart (Veranlasser: Raiffeisenbank Chiemgau-Nord Obing e.G.) beschlossen.
Der vom Gemeinderat am 25.07.2019 erneut gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes, sowie die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 26.08.2019 bis 26.09.2019 im Rathaus in Obing, Kienberger Str. 5, 83119 Obing, Zimmer Nr. O.05 erneut öffentlich aus.
Bekanntmachung über die Auslegung und das Inkrafttreten der Änderung des Bebauungsplanes "Pittenhart Süd-Ost" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 228/T im Verfahren nach § 13 a BauGB.
Der Gemeinderat hat am 13.06.2019 für das Gebiet des Bebauungsplanes "Pittenhart Süd-Ost" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 228/T der Gemarkung Pittenhart (Veranlasser: Brandl Sabine) die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellte Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.03.2019, ergänzt am 13.06.2019 mit der Begründung vom 12.03.2019, ergänzt am 13.06.2019 als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat hat am 21.03.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Pittenhart Süd-Ost; 1. Erweiterung“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 228/T der Gemarkung Pittenhart (Veranlasserin: Brandl Sabine) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Kartenausschnitt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes des Planungsbüros BSM Ingenieure GmbH & Co. KG in der Fassung vom 20.02.2019 und die Begründung in der Fassung vom 20.02.2019 liegen in der Zeit vom 23. April 2019 bis 24. Mai 2019 im Rathaus in Obing, Kienberger Str. 5, 83119 Obing, Zimmer Nr. E.12 während der üblichen Öffnungszeiten aus.
Der Gemeinderat hat am 21.03.2019 beschlossen, für den Ortsteil „Allerding“ eine Außenbereichssatzung (§ 35 Abs. 6 BauGB) aufzustellen. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Kartenausschnitt. Maßgeblich ist der Entwurf in der Fassung vom 20.02.2019.
Der Satzungsentwurf liegt mit der Begründung in der Zeit vom 12. April 2019 bis 13. Mai 2019 im Rathaus in Obing, Kienberger Str. 5, 83119 Obing, Zimmer Nr. E.12 öffentlich aus.
IKEK Chiemgau Nord